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SIE HABEN DEN DURCHBLICK

Die Abschreibung (AfA)

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Im Laufe der Zeit werden Häuser und Gebäude abgenutzt. Die Dauer der Nutzung ist somit beschränkt, was in verschiedenen Bereichen steuerlich geltend gemacht werden kann.

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Die Anschaffungskosten

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Anschaffungskosten beschreiben alle Kosten, die für den Erwerb einer Immobilie aufgewendet werden. Hierzu gehören beispielsweise die Kosten für Gutachter, Makler, Notare sowie die Gebühren für Grundbuchänderungen.

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Die Beurkundungsfrist

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Um bei Immobiliengeschäften zwischen einer Privatperson und einem Unternehmer den Verbraucher besser zu schützen, hat der Gesetzgeber eine 14-Tage-Frist gesetzlich festgeschrieben. Danach sind Notare dazu verpflichtet, darauf hinzuwirken, dass der Kaufvertag 14 Tage vor der Beurkundung vorliegt. Die Privatperson soll vor der Beurkundung ausreichend Gelegenheit haben sich mit dem Vertragsinhalt vertraut zu machen und seine Entscheidung zu überprüfen.

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Das Grundbuch

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Im Grundbuch ist jeder Immobilieneigentümer verewigt.

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register und liegt im Grundbuchamt, einer Abteilung des Amtsgerichts.

Der Käufer einer Immobilie ist erst dann unanfechtbar Eigentümer, wenn er im Grundbuch vermerkt ist.

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Die Instandhaltung

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Um ihren Wert zu erhalten, müssen Gebäude regelmäßig instand gehalten werden. Dies bedeuet z.B. die Behebung von Schäden, die Erneuerung von Baustoffen oder die Modernisierung von bestehenden Gerätschaften.

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Die Nebenkosten

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In einem Mietverhältnis beschreiben Nebenkosten alle Kosten neben der Miete wie zum Beispiel für Wasserversorgung, Müllbeseitigung oder Heizung.

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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung

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Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird vom Finanzamt ausgestellt und bestätigt die Zahlung der Grunderwerbsteuer durch den Käufer einer Immobilie. Die Grundbuchämter sind angewiesen die Eigentumsumschreibung erst dann vorzunehmen wenn die Steuerschuld beglichen wurde.

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Das Vorkaufsrecht

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Mieter haben ein Vorkaufsrecht, wenn während der Dauer des Mietverhältnisses die Miet- in eine Eigentumswohnung umgewandelt wird und an einen Dritten verkauft werden soll. Sobald ein Kaufvertrag vorliegt, kann der Mieter innerhalb einer Frist entscheiden ob er zu den vorliegenden Konditionen kaufen möchte oder nicht.

Das Anderkonto

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In einem Anderkonto/Treuhandkonto werden Fremdgelder von einem Notar verwaltet.

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Die Auflassungsvormerkung

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Ein Kaufvertragsabschluss zwischen dem Käufer und Verkäufer kommt unter Aufsicht eines Notars zustande. Allerdings ist der Käufer erst dann der Eigentümer, wenn dies auch im Grundbuch vermerkt ist!

Dies kann manchmal mehrere Monate dauern. Um diesen Zeitraum abzusichern, gibt es die Auflassungsvormerkung. Sie ist eine eingetragene Vormerkung im Grundbuch und fungiert als Sicherungsmittel für den Käufer einer Immobilie. So wird verhindert, dass der Verkäufer das Grundstück noch einmal verkauft, es noch einmal belastet oder ein Dritter es mit einer Sicherungshypothek versieht.

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Die Courtage

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Die Courtage beschreibt die Vermittlungsgebühr, die ein Makler nach erfolgreichem Vertragsabschluss erhält. Diese beträgt in Berlin 7,14 % vom Kaufpreis

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Die Grunderwerbsteuer

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Die Steuer wird auf Basis des Kaufpreises errechnet, der genaue Satz ist je nach Bundesland unterschiedlich. In Berlin liegt er bei 6 Prozent des Kaufpreises. Die Steuer wird fällig, sobald der Kaufvertrag beim Notar geschlossen wurde. Erst nach Zahlung der Steuersumme wird das Grundbuchamt den Käufer einer Immobilie offiziell ins Grundbuch eintragen lassen.

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Der Kataster

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Der Kataster (oder auch Liegenschaftskataster) ist ein Verzeichnis aller Grundstücke und Eigentümer-Informationen.

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Die Teilungserklärung

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Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde die zum einen festlegt, welche Räume und Gebäudeteile zu welcher Wohnung gehören. Sie beinhaltet Nutzungsvorgaben, die Gemeinschaftsordnung und regelt somit die Rechte und Pflichten der Eigentümer untereinander und im Verhältnis zur Verwaltung. Desweiteren werden die zu den einzelnen Wohnungen gehörenden Räume beschrieben sowie Keller, Garagen, Fahrradstellplätze, Terrassen und Gärten. Außerdem ist das Gemeinschaftseigentum aufgelistet: Gänge, Flure, Aufzüge, Trockenboden.

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Das Zinshaus

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Der in Norddeutschland und in Österreich verwendete Begriff des Zinshauses ist identisch mit dem Begriff des Mietshauses. Der Wortbestandteil Zins bezieht sich auf den Mietzins, wie die Miete vor der Mietrechtsreform im Jahre 2001 im BGB genannt wurde. Die Immobilie als Kapitalanlage erbringt – ähnlich wie die auf dem Kapitalmarkt gehandelten Wertpapiere – Zinsen für das investierte Kapital. Da die Verwaltung von Zinshäusern sehr zeitaufwändig und fachlich anspruchsvoll ist, wird sie heute in der Regel Mietshausverwaltern übertragen.

HABEN SIE NOCH FRAGEN?

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Unsere Sachverständigen und Architekten stellen, aufgrund fundierter Analysemethoden, eine detaillierte Bewertung Ihrer Immobilie auf und weisen Sie auf mögliches Einsparungspotenzial hin.

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Wir geben Antworten auf Ihr gängigen Fragen:

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  • Wie viel ist meine Immobilie wert?

  • Sind die Bewirtschaftungskosten zu hoch?

  • Können sich bauliche Veränderungen positiv auf meine Rendite auswirken?

  • Wie hole ich das Maximum aus Mietverträgen heraus?


                   

    Sprechen Sie uns an. Unsere Experten beraten Sie gerne.

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